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   VGH Hessen, 04.07.1980 - IV OE 29/79   

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VGH Hessen, 04.07.1980 - IV OE 29/79 (https://dejure.org/1980,20384)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 (https://dejure.org/1980,20384)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - IV OE 29/79 (https://dejure.org/1980,20384)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89

    Zur Rechtmäßigkeit der Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes zur

    Dies ist der Fall, wenn sie grundstücks- und funktionsbezogen zusammengehören (hier: mehrere Baulichkeiten, die der Schafhaltung dienen sollen, auf einem Grundstück; Ergänzung der Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit einer einheitlichen Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung mehrerer Handlungsgebote; vgl. Hess.VGH; Beschluß vom 13.11.1975 - IV TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - und vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 -).

    In diesen Fällen ist die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HessVwVG, wonach ein bestimmtes, also für den Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel angedroht sein muß, nicht beachtet worden, weil der Adressat der Verfügung nicht entnehmen kann, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt wird, wenn er sämtliche Gebote nicht erfüllt, oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkommt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 -).

  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93

    Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer

    In derartigen Fällen sei die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HVwVG, wonach ein bestimmtes, also dem Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel, angedroht sein müsse, nicht beachtet worden, weil der Adressat nicht entnehmen könne, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt werde, wenn er sämtliche Gebote erfülle oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkomme (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 - Beschluß vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 - HessVGRspr. 1991, 43 = NVwZ-RR 1991, 592; Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -).
  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 G 5873/06

    Festsetzung von Zwangsgeld nach vorangegangener Zwangsgeldandrohung und illegale

    Aus der Rechtsprechung zur Bestimmtheit von Zwangsgeldandrohungen ergibt sich gerade umgekehrt, dass eine einheitliche Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung mehrerer Gebote zu unbestimmt ist, wenn sie nicht erkennen lässt, ob sie sich auf Verstöße gegen jedes einzelne Gebot oder nur gegen sämtliche Gebote zugleich bezieht (so Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1994 - 1 L 111/93

    Zwangsgeldfestsetzung; Vollzugszweg

    Nach alledem kann dahinstehen, ob die Festsetzung eines einheitlichen Zwangsgeldes hinsichtlich der unstreitig im Zeitpunkt der Zwangsgeldfestsetzung bereits teilweise erfüllten Forderungen zu Punkt 1.) bis 4.) der Ordnungsverfügung vom 08. Januar 1992 und die Androhung eines einheitlichen weiteren Zwangsgeldes nicht schon mangels Differenzierung der Zwangsgeldfestsetzung und -androhung hinsichtlich der einzelnen Forderungen rechtswidrig ist (vgl. VG München, Urt. v. 28.10.1975 Nr. M 548 I 73, BayVBl. 1976, 632; Hess. VGH, Urt. v. 04.07.1980 - IV OE 29/79 -, BRS 36 Nr. 219; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.02.1980 - III 1381/79 -, DÖV 1980, 655; Sandler, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, 2. Aufl. 1992, Rdnr. 26 f zu § 11; App, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 2. Aufl. 1992, Rdnr. 708).
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